Navigation

 

Empfang Unsere Praxis Unser Team Notdienst Sprechzeiten
Neuigkeiten Steuern!
Geschrieben am 08.07.2008 17:57

Kosten für Zahnimplantate werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt

Grundsätzlich können Krankheitskosten - soweit eine zumutbare Belastung überschritten ist - als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) kostenmindernd geltend gemacht werden. Zu den berücksichtigungsfähigen Krankheitskosten zählen insbesondere Behandlungskosten, Aufwendungen für Medikamente, Brillen und Kontaktlinsen sowie Zahnersatz, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Nach dem rechtskräftigen Urteil eines Finanzgerichts (FG Berlin-Brandenburg vom 28. November 2007 2 K 5507/04, rkr; EFG 2008 S. 544) sind auch die Aufwendungen für Zahnimplantate steuerlich zu berücksichtigen: Bei Zahnimplantaten handele es sich weder um sog. alternative oder Außenseitermethoden noch um vorbeugende Maßnahmen. Die Höhe der anfallenden Kosten könne schon deswegen nicht zur Prüfung der Angemessenheit führen, da ein festsitzender Zahnersatz eine funktionell höherwertige Form von Zahnersatz darstelle. Dementsprechend seien die Aufwendungen für Zahnimplantate steuerlich als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.(Quelle: Infomationsbrief St.-Ber.Juli 2008)

 
Neuigkeiten
Steuern!
Juli 2008:
Kosten für Zahnimplantate werden vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt